Neustadt feiert 75 Jahre Grundgesetz!

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat ausgefertigt, verkündet und trat mit Ablauf des Tages in Kraft.  Mit einem Themenmarktplatz wurde am vergangenen Samstag sein 75. Jubiläum gefeiert. Auf dem Marktplatz in Neustadt/Aisch wurde an einem guten Dutzend Ständen verschiedene Artikel und Aspekte unseres Grundgesetzes vorgestellt, näher beleuchtet und kreativ in Szene gesetzt. Der Liedermacher Dieter Vatter als musikalischer Rahmen, Glitzer-Tattoos, bunten Buttons, der Diversity-Schaukel und verschieden kuliniarischen Spezialitäten wurde das vielfältige Programm und Angebot stimmungsvoll abgerundet.

Initiiert vom Bündnis gegen Rechts im Landkreis und unter tatkräftiger Mitwirkung vieler Vereine, Parteien, der Stadt und des Landkreises wurde diese Veranstaltung erst möglich. Bürgermeister Klaus Meier und die stellvertretende Landrätin Ruth Halbirtter verdeutlichten in ihren Reden die zentrale Bedeutung des Grundgesetzes für das Zusammenleben und Miteinander in der Bundesrepublik. Dabei zitiert sie Artikel 3 des Grundgesetzes:

„Niemand darf wegen Geschlecht [….], Abstammung [… ], Herkunft [… ], Glaubens [… ], einer Behinderung [...]“ benachteiligt oder bevorzugt werden.

 Da geht es um Männer und Frauen, um Junge und Alte, um Menschen die hier geboren sind und um Menschen aus unterschiedlichen Gründen hierher gekommen sind. Um Menschen die gesund sind und Menschen, die mit Krankheit oder Einschränkungen leben müssen.

Vor dem Gesetz sind alle gleich. Auch beim Umgang miteinander sollten wir alle mit Wertschätzung und Respekt behandeln. Das ist die Voraussetzung für unsere Demokratie. Wo der faire und respektvolle Umgang fehlt und Geringschätzung und Hass Raum einnimmt, ist die Demokratie in Gefahr. Wir alle sind aufgerufen, nicht zu schweigen, sondern für unsere Demokratie einzutreten.