Antrag abgelehnt: Vorrang für Fahrradfahrer*innen an Sonntagen

Unser Antrag im Gemeinderat "Straße zur Eichenmühle: Vorrang für Fahrradfahrer*innen an Sonntagen" wurde leider abgelehnt.

Leider wurde der Antrag unserer GRÜNEN Neuhöfer Gemeinderatsfraktion in der Gemeinderatssitzung am 12.07.2021 abgelehnt. Dabei hätten wir einen Schritt hin zu mehr Fahrradfreundlichkeit in Neuhof machen können.

Unser Antrag im Wortlaut:

Straße zur Eichenmühle: Vorrang für Fahrradfahrer*innen an Sonntagen

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, die Gemeindeverbindungsstraße zwischen dem Ortsteil Neuhof in Richtung Adelsdorf von der Abzweigung „An der Leiten“ und der Einmündung in die Staatsstraße 2413 in den Monaten Mai bis September an Sonn- und Feiertagen für Kraftfahrzeuge zu sperren. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt die Maßnahme dabei im Vorfeld mit allen erforderlichen Beteiligten abzuklären.

Begründung:

Die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Neuhof und Adelsdorf wird in den Sommermonaten von vielen Radfahrer*innen, Jogger*innen und Inlineskater*innen intensiv genutzt, insbesondere im Abschnitt zwischen Neuhof und der Eichenmühle gibt es keinen separaten Radweg. Erst ab der Einmündung zur Staatsstraße 2413 beginnt der Radweg nach Adelsdorf. Adelsdorf ist mit der durchgängig geöffneten Gastronomie dabei ein beliebtes Ausflugsziel gerade an Sonn- und Feiertagen. Auch die anderen Orte im Zenntal, Wilhermsdorf und Langenzenn sind ein beliebtes Ausflugsziel, insbesondere bei Radfahrer*innen. Auch der Bahnhof in Adelsdorf wird an Sonntagen gerne von Freizeitsuchenden angesteuert, um nach Fürth oder Nürnberg per Zug zu fahren. Leider muss sich der unmotorisierte Individualverkehr dabei aktuell die Straße mit PKW, LKW und Motorrädern teilen. Gerne wird dabei vom motorisierten Verkehr auf der Gemeindeverbindungsstraße die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km pro Stunde überschritten. Dies stellt eine Gefahr für Fahrradfahrer*innen, Jogger*innen und Inlineskater*innen dar. Dabei gibt es für den motorisierten Verkehr eine gute Alternativroute, die genutzt werden kann (über den Kreisverkehr auf die Staatsstraße 2413). An Sonn- und Feiertagen sind auch im motorisierten Verkehr hauptsächlich Ausflügler*innen unterwegs, für die ein kleiner Umweg kein Problem darstellen sollte. Pendler*innen sollten an Sonn- und Feiertagen auf der Route kaum unterwegs sein. Durch eine Sperrung der Straße an Sonn- und Feiertagen in den Sommermonaten würde die Attraktivität gerade für Fahrradfahrer*innen gesteigert werden und die eine oder andere würde für einen Ausflug vom PKW aufs Fahrrad umsteigen. Der Straßenabschnitt könnte aufgrund der Fahrbahnbeschaffenheit und der geringen Steigungen ideal als „Probierstrecke“ für Fahrradanfänger*innen und Inlineskater*innen genutzt werden. Für die Anlieger*innen (Eichenmühle) und den landwirtschaftlichen Verkehr könnten Ausnahmen in engen Grenzen definiert werden. Die Maßnahme kann dafür genutzt werden, Erfahrungen zu sammeln, wie eine Umwidmung von Autostrecken zu Fahrradstrecken funktionieren kann. So ist zukünftig bei positiver Resonanz auch denkbar, die genannte Straße komplett autofrei zu machen. So könnten Fahrradpendler*innen zum Bahnhof nach Adelsdorf auch unter der Woche sicher ihr Ziel erreichen. Aber auch mit der Sperrung an Sonn- und Feiertagen würde das Bewusstsein der Bevölkerung für nachhaltige Mobilität geschärft und die Kommune würde ein Signalzeichen für mehr emissions- und gefahrenfreien Rad- und weniger schädlichen Autoverkehr setzen.