Stadtrat
Grüner Stadtratsblog #4
15. und 16.06.2026
Ein buntes Potpourri an Themen in den Ausschüssen!
15. und 16.06.2026
Ein buntes Potpourri an Themen in den Ausschüssen!
Wie geht mein Leben als Stadträtin weiter? - Zeitintensiv:
Eine Woche, die ganz im Fokus von Ausschüssen und Schulungen stand liegt hinter mir.
Von den Schulungsinhalten verschone ich euch, doch von den Ausschüssen möchte ich euch gerne berichten, hatte ich doch gleich in meiner ersten Ausschusssitzungswoche die Besonderheit, dass ich an beiden Ausschüssen teilnehmen durfte, da Ruth verhindert war.
Ich nahm also als Ruths Vertreterin an der
Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses am 15.06.2026
teil. Es gab eine laaange Tagesordnung und entsprechend laaange war auch die Sitzung. Unterlagen zur Vorbereitung gab es nicht, so dass während der Sitzung wirklich höchste Konzentration gefordert war sich schnell in alle Vorgänge reinzudenken.
Nach Abhandlung der obligatorischen Geschäftsordnungsregularien unter TOP 1
zogen wir TOP 6 vor. Es ging um einen Vorschlag des Bauhofleiters Thomas Siebert zum äußerst wichtigen und ebenso heiklen Thema: Kosteneinsparung - im speziellen um die Weihnachtsbäume.
Der erläuterte Vorschlag klang plausibel, durchdacht und tut vor allem niemandem weh, so dass wir diesem einstimmig zustimmten. Es können nun jährlich knapp 5.000,- € eingespart werden, indem der Fokus auf weniger Weihnachtsbäume an zentralen Plätzen gelegt wird und so mancher Baum einfach ein bisschen kleiner sein wird.
Langfristig gesehen wäre es toll, wenn an allen Plätzen ein dort fest verpflanzter Baum zur Adventszeit zum Weihnachtsbaum werden könnte, wie es in einigen Ortsteilen wie z.B. Welbhausen und Wallmersbach bereits der Fall ist. In Custenlohr und Pfeinach könnte dies im Zuge der Dorferneuerung erfolgen.
Es ist jedenfalls sehr erfreulich zu sehen, wie der Bauhofleiter und sein Team an der Effizienz arbeiten und alle an einem Strang ziehen die Haushaltslage in den Griff zu bekommen. Ein großer Dank geht an dieser Stelle an Thomas Siebert und sein Team!
TOP 2 : Sanierung Dorfgemeinschaftshaus in Custenlohr und TOP 3.2 Stellungnahme zu Bauantrag; Bauvorhaben: Dorfgemeinschaftshaus Custenlohr möchte ich gerne zusammen fassen, da es hier Überschneidungen in der Sache und der Diskussion gab.
Anfänglich ging es insbesondere um die Idee der Teilnehmergemeinschaft das Dachgeschoss auszubauen um es als Lager, insbesondere als Archiv für Unterlagen, nutzen zu können. Da sich das Gebäude insgesamt in keinem guten Zustand befindet kam aus den Reihen der BLU allerdings die Frage auf, ob das Gebälk diese Last überhaupt tragen könne, denn das Gewicht gefüllter Aktenordner dürfe nicht unterschätzt werden.
Zudem wurde die Lage der Außentreppe auf die Vorderseite (Nordseite) des Gebäudes getauscht, nachdem sich die Grundstücke im Anschluss an das Dorfgemeinschaftshaus im städtischen Besitz befinden.
Auf Wunsch der Teilnehmergesellschaft soll der Zugang zum 1. OG allerdings direkt über dem aktuellen Eingang entstehen. Dadurch muss sich der Grundriss im 1. OG ändern, was einen Mehraufwand bedeutet, da sich hier bisher das WC befand. Auch wird der Abstellraum dadurch kleiner. Auf meine Frage, worauf dieser Wunsch fußt, wurde erläutert, dass diese Treppe der zweite Rettungsweg / Fluchttreppe sein wird.
Für die weiteren Maßnahmen, welche im Zuge der neuen Lage der Außentreppe sowie des Dachbodenausbaus nötig wären, wurde im März eine neue Kostenaufstellung des Büros Lieberer & Schwarz vorgelegt. Die neuen Gesamtkosten betragen gerundet 540.000,- €. Das bedeutet eine Erhöhung der im Dezember 2025 beschlossenen Kosten um ca. 72.000,- €, welche auch generelle aktuelle Preissteigerungen enthält.
Es werden Einsparungen durch Eigenleistungen von knapp 21.000,- € in Aussicht gestellt, so dass sich die tatsächlichen Mehrkosten auf über 50.000,- € brutto belaufen.
Es müsste ein neuer, aktualisierter Förderantrag gestellt werden. Mit der neuen Kostenschätzung beträgt die voraussichtliche Zuwendung 300.000,- €. Die Stadt müsste 240.000,- € aufbringen. Damit die Planungen genehmigungsfähig sind möchte die Förderstelle, dass zur „Planungssicherheit“, ein Bauantrag beim Landratsamt eingereicht wird.
Der Ortsbeitrat gab seine Zustimmung zu den zusätzlichen Maßnahmen im Dachgeschoss bereits am 10. Juni 2026.
Für den ersten geplanten Bauabschnitt, die Unterfangung und Sanierung des Gewölbekellers, die Schädlingsbekämpfung und provisorische Herstellung der Außenanlagen sind im Haushalt für dieses Jahr 170.000,- € eingeplant.
Für die Grabungsarbeiten hat das Landratsamt als Untere Denkmalschutzbehörde die Erlaubnis erteilt mit der Auflage, eine archäologisch und grabungstechnisch qualifizierte Fachkraft als Aufsicht zu beauftragen.
Für alle, die sich bisher nicht mit diesem Vorhaben beschäftigt haben, es betrifft das ehemalige Schulhaus Custenlohr, d.h. das bestehende „Schützenhaus mit Räumen für die Landjugend“, das nach den vorgesehenen Sanierungs- und Umbauarbeiten als Dorfgemeinschaftshaus für kulturelle, soziale und sportliche Zwecke (u.a. Sportschützen) weiter genutzt werden soll.
Im Laufe der Jahre haben sich aufgrund von Setzungen Risse gebildet, die nach der Stabilisierung des Gebäudes saniert werden. Vorgesehen sind das Abgraben und Unterfangen des Gebäudes, der Umbau und die Sanierung des Obergeschosses und wie bereits erwähnt evtl. der Einbau von Archivräumen im Dachgeschoss sowie der Anbau einer Fluchttreppe an der Nordseite des Gebäudes.
Wir haben beide Tagesordnungspunkte zu diesem Thema zur Beratung in die Fraktionen verwiesen.
Mein persönliches Fazit: Ich finde es sehr löblich, dass die Teilnehmergesellschaft das maximale aus dem Gebäude herausholen möchte. Dies würde ich ihnen sehr gerne zugestehen. Aufgrund der Bausubstanz ist es allerdings schwierig zu bewerten, ob dies bei diesem Gebäude umgesetzt werden kann bzw. welche Art und Weise die sinnvollste ist. Zudem muss natürlich berücksichtig werden, dass bei der aktuellen Haushaltslage jede Kostensteigerung zu einer Verzögerung führen kann, denn dort wo kein Geld ist, kann auch keines entnommen werden. Wenn ich es richtig verstanden habe ist die Förderung auf 300.000,- € gedeckelt, so dass alles darüber von der Stadt getragen werden muss.
Unter TOP 3 folgten Bekanntgaben aus laufender Verwaltung:
Genehmigungsfreistellungen:
- Neubau Einfamilienhaus mit Errichtung einer dauerhaft offenen Garage in der Konrad-Adenauer-Straße 28
Weitere Geschäfte der laufenden Verwaltung:
Anträge nach Art. 6 Bayer. Denkmalschutzgesetz:
- Austausch der Eingangstür und des Hoftores in der Friedrich-Ebert-Straße 10
- Fassadensanierung, neuer Anstrich in der Würzburger Straße 2
- Vogelabwehr installieren in der Friedrich-Ebert-Straße 18
Anzeige nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 18 BayBO:
- Einbau von Schleppdachgauben in bestehendes Wohnhaus im Zuge der energetischen Sanierung in Wallmersbach 44
Unter TOP 3.3 haben wir dem Bauvorhaben: Abbruch des bestehenden Wohnhauses (bereits durchgeführt) und Neubau eines neuen Wohnhauses (16,37 m x 11,77 m) ohne Keller mit Walmdach 25 Grad (Firsthöhe 6,25 m) sowie einer Doppelgarage (7 x 8 m) und eines Carports zwischen Haus und Garage (4,25 m x 8 m) in Hinterpfeinach 10 einstimmig zugestimmt. Der Ortsbeirat hatte dem Vorhaben im Vorfeld am 10.06.26 ebenfalls zugestimmt.
TOP 3.4 Stellungnahme zu Antrag auf Vorbescheid; Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 9 Wohneinheiten, mit Behinderten gerechten und barrierefreien Wohnungen in der Markgrafenstraße
Kurz zur Erklärung, das Grundstück, um das es geht, ging aus einer bereits 2012 vollzogenen Teilung des damaligen Eigentümers hervor. Das dadurch neu entstandene, leere Grundstück hat 670 qm und liegt an der Markgrafenstraße. Die Zufahrt ist gesichert, jedoch gibt es auf dem Grundstück noch keine Hausanschlüsse für Wasser, Abwasser und Strom und kein Revisionsschacht für Abwasser. Die Erschließung über die Markgrafenstraße ist allerdings gesichert. Die Kosten hierfür müsste die Stadt tragen.
2021 wurde schon einmal ein Vorbescheid gestellt. Dieser ist mittlerweile abgelaufen. Zudem betraf dieser inhaltlich ein anderes Vorhaben, das für die jetzige Anfrage nicht mehr relevant ist.
Geplant ist die Errichtung eines freistehenden Mehrfamilienhaues als Mehrgenerationenhaus ohne Keller, mit drei Vollgeschossen und begrünten Flachdach als Effizienzhaus 55 / KfW-Programm 296 „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“.
Die Grundfläche wird ca. 9 m x 25 m also ca. 225 qm betragen. Die höchste Stelle soll bei ca. 9,50 m liegen.
Geplant sind neun Wohneinheiten. Davon drei rollstuhlgerechte Wohnungen für altengerechtes Wohnen mit je 70 qm. Die anderen Wohnungen sind als kompakte Pärchen- und Single-Wohnungen konzipiert und durchgehend barrierefrei: drei Wohnungen mit ca. 50 qm und drei Wohnungen mit ca. 40 qm. Die gesamte Wohnfläche käme damit auf ca. 480 qm. Die Erschließung erfolgt über einen zentralen Treppenraum mit Aufzug, der über eine Außenwand mit Fenstern zur Nordseite verfügt.
Zur Wärmeerzeugung soll im Außenbereich eine Luft/Wasser-Wärmepumpe aufgestellt werden und zur Heizungsunterstützung eine Photovoltaikanlage auf dem Dach.
Es sind 10 Stellplätze angedacht, davon ein barrierefreier Behindertenstellplatz. Dies reicht aus, wenn die sechs kleineren Wohneinheiten alle unter 50 qm bleiben. - Ein Gedanke, der mir jetzt beim Schreiben erst kommt: Reicht ein Behindertenstellplatz bei drei rollstuhlgerechten Wohnungen?
Doch das ist nicht das Hauptthema. Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich. Daher ist es nach § 34 Abs. 1 und 2 BauGB sowie nach dem vorhandenen „Baulinienplan Fohlenhof“ zu beurteilen.
Die eigentliche Hürde ist daher, dass das Einvernehmen nach § 36 BauGB verweigert werden müsste, weil sich das Gebäude nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Letzteres sahen viele im Gremium so und machten sich Sorgen bzgl. der Klobigkeit und der Akzeptanz der Nachbarschaft.
Ich sehe das ein bisschen pragmatischer. Im Kern klingt das Vorhaben nach einem durchdachten Konzept und bietet genau die Art Wohnungen an, welche Mangelware bei uns zu sein scheinen. Zudem stammt der erwähnte Baulinienplan aus dem Jahr 1962 (!) Meines Erachtens wandelt sich eine Stadt im Laufe der Zeit. Es entwickeln sich neue Bauweisen, neue Wohnkonzepte und dadurch wandelt sich auch das Erscheinungsbild einer Stadt. Das sehe ich als positiv. Eine Weiterentwicklung und damit ein Wandel gab es schon immer (wir sitzen ja auch nicht mehr in einfachen Lehmhütten mit Strohdach ;-)). Wir sollten nicht auf einem Stand x verharren und meinen dies müsste der allgemeingültig Standard für immer und ewig sein. Wir sollten uns im Klaren sein, was brauchen wir jetzt und heute und welche Auswirkungen hat es für die Zukunft. Deshalb hatte ich auch zu bedenken gegeben, dass, wenn wir darauf beharren, dass das Haus kleiner wird und ein Satteldach bekommt, dies mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Lasten mind. einer rollstuhlgerechten Wohnung gehen würde. Auch das Thema Barrierefreiheit ist in einer Wohnung mit Dachschrägen anders einzuschätzen als in einem Vollgeschoss. Weiterer Vorteil, durch das begrünte Flachdach fällt die Fläche zudem auch nicht ökologisch komplett weg - im Gegenteil, es kann sich dort ein eigenes kleines aber wertvolles Ökosystem entwickeln, in dem viele Pflanzen- und Insektenarten ein Zuhause finden können.
Nicht zu vernachlässigen ist natürlich auch der finanzielle Aspekt, dass eine Wohnung weniger zu weniger Mieteinkünften führt bei ähnlichen Baukosten, was die Rentabilität und damit Verwirklichung in Frage stellen könnte, so dass es am Ende gar keine Wohnungen an dieser Stelle geben könnte.
Eine vorschnelle Absage kommt für mich daher nicht in Betracht. Was auf jeden Fall zu prüfen ist, sind die Abstandsflächen. Ich werde mir das Grundstück mal in natura anschauen um einschätzen zu können, ob und welche Nachteile für Nachbarn entstehen könnten und worauf besonders zu achten ist.
Ich begrüße jedenfalls die Option, dass hier der Bau-Turbo Anwendung finden könnte. Dieser räumt die Möglichkeit ein, von den Vorschriften des BauGB abzuweichen, wenn die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist und der Errichtung von Gebäuden zu Wohnzwecken dient (§ 246e Abs. 1 Nr. 1 BauGB).
Die Sorge einen Präzedenzfall zu schaffen habe ich persönlich nicht. Vielleicht bin ich noch nicht tief genug in der Materie drin und verkenne deshalb diese Gefahr - ich weiß es nicht. Aber in meinen Augen muss jedes Vorhaben individuell betrachtet werden - gerade beim Bauturbo. Und ganz ehrlich, wenn der Bauturbo nirgendwo angewendet wird aus Sorge, er müsste dann immer Anwendung finden, dann hätte sich die Staatsregierung dieses Entgegenkommen für die Kommunen auch sparen können.
Aber schauen wir weiter, den Fall nehmen wir jetzt erst einmal mit in die Fraktionen und beratschlagen uns dort. Ich denke, das ist das sinnvollste um keine voreilige Entscheidung zu treffen - egal in welche Richtung.
TOP 3.5 konnte deutlich schneller abgehandelt werden. Es ging um die Stellungnahme zum Bauantrag: Erweiterung des Hause im Rothenburger Weg 3 um einen Anbau von 3,25 m x 8,20 m an die Nordseite des bestehenden Wohnhaues auf Punktfundamenten als Erweiterung der Wohnräume und einem Holzlager. Diesem Antrag standen keinerlei Bedenken im Weg, so dass wir diesem einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilten.
Auch TOP 3.6 führte zu keiner kontroversen Diskussion. Dem Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses (10,01 m x 10,83 m) mit Zeltdach DN 25 Grad (Firsthöhe 8,73 m und Traufhöhe 6,21 m) und zwei Stellplätzen in der Wiesenstraße 31 erteilten wir einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal auf das heiß diskutierte Mehrfamilienhaus nehmen, das eine max. Höhe von 9,50 m haben soll - im Vergleich zu einem als „normal“ angesehenen Einfamilienhaus also gar nicht so viel höher. Und auch nicht breiter, nur länger. Der Knackpunkt ist also vielleicht tatsächlich einfach das Verhältnis von Größe Haus zu Größe Grundstück und weniger die Hausgröße für sich. Aber wie erwähnt, ich werde mir das Grundstück mal anschauen.
Der TOP 4: Umbenennung der „Geckenheimer Steig“ lud im Vorfeld zu Spekulationen ein, wie es dazu kommt. Die Auflösung war ganz simpel. Der Antrag stammt von einer Anwohnerin, da es bei Post- oder Paketzustellungen häufiger zu Verwechslungen mit der „Geckenheimer Straße“ führt. Wir waren uns einig, dass dies ärgerlich sein kann, dieses Problem jedoch viele Bürgerinnen und Bürger Uffenheims betrifft. Bei der Vergabe der Straßennamen wurden in der Vergangenheit oft ähnliche Namen gewählt und fast jedes Gremiumsmitglied wusste ein vergleichbares Beispiel. Auch bei mir ums Eck standen schon LKWs in der Langensteinacher Straße, welche eigentlich nach Langensteinach wollten.
Die Idee der Bürgerin kann ich daher vollkommen nachvollziehen, doch könnte die Umsetzung tatsächlich dazu führen demnächst regelmäßig Straßennamen anpassen zu müssen. Zudem darf nicht vergessen werden, dass eine Umbenennung der Straße bei den Anliegern Kosten und Aufwand verursachen würden (Änderung Personalausweis, Führerschein, sonstige Ausweisdokumente, Adressänderung bei Versicherungen, Banken, … )
Wir waren uns daher einig, dass die Nachteile einer Namensänderung überwiegen und beschlossen einstimmig die Straßenbenennungen so zu belassen wie sie sind.
Wir können nur allen Betroffenen raten immer darauf zu achten die Adresse ausführlich, ohne Abkürzungen, anzugeben. Doch komplett vermeiden lasses sich Verwechslungen wohl nicht.
TOP 5 Dorferneuerung Custenlohr-Vorderpfeinach-Hinterpfeinach. Im Detail ging es um die Billigung und Freigabe der Kanalplanung für Hinterpfeinach.
Die Hydraulik des vorhandenen Regenwasserkanals reicht nicht aus, erklärte uns Martin Müller vom städtischen Bauamt. Das heißt, die Kapazität reicht nicht um bei Regen das Wasser aufzunehmen, so dass dieses auf der Straße entlang läuft. Dies bestätigten Stadträtinnen und Stadträte, die bereits in der letzten Amtsperiode an einer gemeinsamen Besichtigung Hinterpfeinachs teilgenommen hatten.
Welche Folgen dies nach sich zieht, bzw. welche Schäden Wasser, das nicht abgeführt werden kann, anrichten kann, könnt ihr euch wahrscheinlich alle vorstellen. Es ist daher klar, hier muss Abhilfe geschafft werden. Es sind ja auch nur 145 Meter kann man meinen - doch so eine Kanalerneuerung ist kostenintensiv. Das ursprüngliche Vorhaben, das auf eine Millionen Euro gekommen wäre, wurde zwar überarbeitet, doch bleibt trotzdem eine knappe halbe Millionen im Raum stehen. Eine halbe Millionen, die zu investieren äußerst wichtig ist, doch woher das Geld nehmen wenn keines da ist? Förderungen gibt es dafür nicht - die von Andreas Schober (SPD) erwähnte Härtefallregelung greift für Uffenheim (noch) nicht. Wann die Umsetzung erfolgen kann ist noch unklar. Auch die genaue Ausführung ist noch zu klären.
Bei der Verlegung des neuen Regenwasserkanals soll im Bereich der Kurve am südlichen Ortsausgang eine Furt eingebaut werden, um das vom östlichen Außenbereich kommende Wasser in den Flurgraben auf der gegenüberliegenden Seite einleiten zu können. Für die hydraulische Leistung dieses Flurgrabens müssten dafür noch Stützwände und Geländer ausgeführt werden. Durch eine leichte Verlegung der Schleppkurve könnten diese Kosten von rund 15.000,- € vermieden werden - die Ausführung wird noch geprüft.
Problematisch ist, dass sich der städtische Kanal auch auf einem angrenzenden Privatgrundstück befindet und dort ausgebaut werden muss. Dies würde zusätzlich ca. 25.000,- € verursachen. Eine Dienstbarkeit für den Kanal ist nicht vorhanden. Für den Ausbau des Flurgrabens ist eine Bauerlaubnis erforderlich. Um auf die Stützmauer verzichten zu können ist außerdem ein Grundstückstausch notwenig (51 qm des selben genannten Privatgrundstücks gegen ein Flurstück mit 150 qm). Beide Fälle wurden dem Grundstückseigentümer übergeben und erläutert, wurden aber von diesem noch nicht unterzeichnet.
Wir stimmten einstimmig dafür dem Stadtrat zu empfehlen die Planung und die Kosten zu billigen. Die Durchführung der Maßnahme wird dann unter Berücksichtigung der Haushaltslage und der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel nochmals separat beschlossen.
Unter TOP 7 erhielten wir eine aktualisierte Info zum Sachstand: Bahnbrücken Uffenheim und Rudolzhofen.
Die Sperrung der Bahnbrücke bei Rudolzhofen hat in den letzten Wochen ja bereits für ein bisschen Furore gesorgt, vor allem natürlich bei den Rudolzhöfer BewohnerInnen und hier besonders bei den Landwirten - verständlicherweise.
Noch mal kurz zusammen gefasst für alle, die bisher noch nichts davon gehört haben: Ende April wurden die Spannstahluntersuchungen für die Bahnüberführung in Uffenheim und Rudolzhofen durchgeführt. Ende Mai wurde das Bauamt vom ausführenden Ingenieurbüro in Kenntnis gesetzt, dass in der Brücke Rudolzhofen tatsächlich der spannungsrisskorrosionsgefährdete Spannstahl Sigma-Oval-Stahl verbaut ist. Der Draht der entnommenen Probe ist bereits nach 24 Minuten gebrochen, so dass das Ingenieurbüro dringend empfohlen hat dafür zu sorgen, dass keine Fahrzeuge mehr über die Brücke fahren.
Ob die Brücke ein Ankündigungsverhalten zeigt, bevor sie einstürzt, ist noch nicht bekannt. Daher wurde kurzfristig aus Sicherheitsgründen entschieden die Brücke komplett zu sperren. Der Anlieger des Aussiedlerhofs, der Ortssprecher und auch die Deutsche Bahn wurden sofort über den Sachstand und die Sperrung informiert.
Die notwendigen Maßnahmen und deren Kosten können erst nach der Nachberechnung der Statik und Ermittlung des Ankündigungsverhaltens benannt werden. Das Ingenieurbüro nannte dafür einen Zeitraum bis voraussichtlich Ende Juli 2026.
Für die Brücke in Uffenheim konnte mittlerweile zum Glück erst einmal Entwarnung gegeben werden. Es wurde kein spannungsrisskorrosionsgefährdeter Stahl verbaut und die in den Plänen angegebene Güte kann als bestätigt angesehen werden. Laut Ingenieurbüro liegt kein akuter Handlungsbedarf vor und die Nachrechnung kann nach Nachrechnungsrichtlinie durchgeführt werden.
Nachtrag: Mittlerweile hat sich die Deutsche Bahn eingeschaltet und prüft einen Abriss der Brücke Rudolzhofen. Die Verwaltung bzw. der Bürgermeister stehen eng in Kontakt mit der DB und werden uns auf dem Laufenden halten.
Unter TOP 8 merkte Stadträtin Kristin Langmann-Götz (CSU) an, dass sich bei ihr Anwohner über “Raser” am Schlößleinsbuck beschwert hätten. Da beide Straßen dort in einer Sackgasse enden und somit eigentlich keinen Durchgangsverkehr haben dürften, kommt das für mich überraschend, denn die “Raser” scheinen dann ja auch Anwohner dort zu sein. Es wurde im Gremium überlegt, ob vielleicht eine Geschwindigkeitsanzeige Abhilfe schaffen würde.
Es folgten noch ein paar nichtöffentliche Punkte und dann ging es nach 3 1/2 Stunden ab nach Hause um das Abendessen für die Familie zuzubereiten.
Später ging es dann gleich über in die Vorbereitung der
Sitzung des Finanz- und Werkausschusses am 16.06.2026
Auch hier startete unser Bürgermeister mit der Abhandlung der Geschäftsordnungsregularien und dann ging es los mit
TOP 2: Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages Strom im Stadtgebiet Uffenheim, da der bestehende Vertrag zum 30. April 2027 ausläuft. Vertragspartner sind, wie bisher auch, die Stadtwerke Uffenheim. Diese haben sich im Zuge der Ausschreibung der Konzession im Bundesanzeiger mit Schreiben vom 11.06.2025 um die Konzession des Stromnetzes beworben. Der Konzessionsvertrag Strom wurde von der Verwaltung entsprechend dem Muster des Bayerischen Gemeindetages ausgearbeitet und uns vorgestellt. Mit dabei war Herr Martin Stellwag von den Stadtwerken.
Einfach runter gebrochen kann man sagen, die Straßen gehören uns als Stadt und das Stromnetz gehört den Stadtwerken. Der Vertrag regelt, dass die Stadtwerke Kabel verlegen dürfen und zu welchen Konditionen.
Wir beschlossen einstimmig, dass der Ausschuss dem Stadtrat empfiehlt diesem Vertrag zuzustimmen.
Auch wenn es lt. Herrn Stellwag nichts mit dem Vertrag direkt zu tun hat wurden von Thorsten Höhn (BLU) die Themen Energie-Sharing, Photovoltaik und E-Mobilität angesprochen. Dies sind auch für mich sehr interessante und wichtige Punkte, welche im Blick behalten werden sollen. Laut Fra Kasper gestaltet sich aufgrund der aktuellen Netzsituation der weitere Ausbau von Photovoltaik leider schwierig, vor allem für Anlagen mit mehr als 30 kWp.
Laut meiner Recherche im Nachgang haben die Stadtwerke Ladestationen für E-Autos am Schlossplatz, in der Karl-Arnold-Straße und am Kirchplatz. Zudem gibt es Schnellladesäulen in der Würzburger Straße (Autohaus Schürmann), in der Nürnberger Straße (Hagebaumarkt) sowie an der Shell (Am Buchholz) an der Auffahrt zur A7.
Weiter ging es mit TOP 3: Projektfond der Stadt Uffenheim. Dazu lagen uns die Förderrichtlinie sowie der Förderkatalog zur Förderrichtlinie vom Januar 2015 vor.
Wir beschlossen einstimmig dem Stadtrat zu empfehlen die Lenkungsgruppe wieder einzurichten. Sie soll mit dem ersten Bürgermeister Thomas Schmitt, Lina Olzog, in deren Aufgabenfeld dieses Thema gut passt, sowie je einer Vertreterin der Fraktionen besetzen werden.
Die Mitglieder aus den Fraktionen werden in der Stadtratssitzung bestellt.
Die Mitglieder sollen sich in den ersten Sitzungen mit der Überarbeitung der Richtlinie, Projektideen sowie der Aktivierung der privaten Partner beschäftigen. Die Koordination der Projektgruppensitzungen erfolgt über Frau Olzog.
Der TOP 4: Vorabinformation des Evang.-Luth. Dekanatsbezirkes Uffenheim für die Kindergärten St. Johannis und Karoline Kolb in Uffenheim für die Gewährung des Gewichtungsfaktors 4,5+x für das Kindergartenjahr 2026/2027 wurde zur Beratung in die Fraktionen verschoben und wird im Stadtrat behandelt, da das bereits vereinbarte Gespräch zwischen dem Bürgermeister Thomas Schmitt und dem Dekan Max von Egidy zu diesem Thema für weitere Informationen noch nicht stattgefunden hat.
Unter TOP 5 kam ein Antrag des Vereins „Freunde der Kammermusik“ auf Zuschuss für das 25-jährige Jubiläum auf den Tisch, welcher bereits Anfang Oktober 2025 eingegangen war. In diesem Antrag wird um die Übernahme eines höherpreisigen Jubiläumskonzertes gebeten. Da die mehr als angespannte Haushaltslage eigentlich keinen Raum für weitere freiwillige Leistungen bietet, wurden verschiedene Varianten diskutiert.
Letztendlich wurde ein Zuschuss von 1.000,- € aus den Mitteln der Krauß’schen Stiftung, die zur Förderung der Heimatpflege und Kultur da ist, mit 7:1 bewilligt. (Ja, ich gebe es zu, die 1 war ich - mein Schwerpunkt liegt eher darin dort zu unterstützen wo es finanziell brisant ist.)
Zudem wurde mit 7:1 beschlossen dem Verein Unterstützung durch den Bauhof anzubieten, wenn dieser im Jahr 2027 ein Konzert im Pavillon am Schloss abhält. Ziel dessen soll sein ein breiteres Publikum anzusprechen indem die Hemmschwelle zur Teilnahme niedriger angesetzt wäre. Diese Idee, auch mal Menschen anzusprechen ein solches Konzert zu besuchen, die sich sonst nicht in diesem Kreis sehen, gefällt mir sehr gut und ich habe dafür gestimmt.
Unter TOP 6 gab der Bürgermeister bekannt, dass das Walpurgi-Fest zwar noch nicht komplett abgerechnet sei, es sich aber abzeichne, dass eine Einsparung von ca. 8.000,- € erzielt werden konnte und sich die Gesamtkosten auf ca. 37.000,- € belaufen werden. Herr Schmitt betonte, dass diese Einsparung ohne Qualitätseinbußen möglich gewesen sei und diese noch Herrn Lampe zu verdanken sei sowie ganz besonders Frau Uhl und Frau Rosenwirth. Ein großes DANKE an dieser Stelle!!!
Während es für mich noch mit vielen weiteren spannenden Themen im nichtöffentlichen Teil weiterging, endet mein Report für euch an dieser Stelle.
Ehrlich gesagt war ich nach nun insgesamt ca. 7 Std. Ausschusssitzung in zwei Tagen zzgl. Vorbereitung und Ausübung meiner beruflichen Tätigkeit jeweils bis kurz vor Sitzungsbeginn ziemlich platt …
… aber es ging für mich weiter mit einer fast drei-stündigen Schulung zum Thema Kommunalrecht und an den kommenden Abenden zu Finanzen.