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Grüner Stadtratsblog #8
15.09.26
Sitzungsfreie Zeit …
15.09.26
Sitzungsfreie Zeit …
… ist Feierzeit! In der Sommerpause durften wir die gesellige Tradition der Kirchweih feiern. So waren Ruth und ich beim alljährlichen Einzug ins Festzelt am Kirchweihfreitag dabei. Wer mich winkend unter den Stadträtinnen und Stadträten vermisst hat - ich habe bei den Gollachgauern mitgespielt. Zu einem Fest(zug) gehört einfach Musik, und noch schöner als der Musik zu lauschen ist es für mich selbst mitzuspielen. Kleiner Nebeneffekt - als Musikkapelle führen wir den Zug natürlich an (abgesehen vom Polizeiauto aus Sicherheitsaspekten), so dass ich noch vor dem Bürgermeister laufen durfte ;-) Nach einem ausgefüllten musikalischen Kirchweihwochenende waren Ruth und ich dann am Kirchweihmontag noch einmal zum Dämmerschoppen im Festzelt - eine der vielen Gelegenheiten für euch (liebe Bürgerinnen und Bürger) eure Vertretenden im Stadtrat, also uns, einfach mal anzusprechen.
Unser schönes traditionelles Kirchweihfest war aber tatsächlich gar nicht die erste offizielle Festeinladung als Stadträtin. So nahm ich gemeinsam mit Ruth am Festzug der Schützen in Welbhausen teil. Anfang Juli waren wir zum Festkommers des 1. FVU geladen. Als Stadträtin gibt es also nicht nur Arbeit, sondern auch wunderschöne Momente und tolle Gespräche bei Vereinsfesten … und da ich als Musikerin ja fest-erprobt bin, genieße ich es solche Einladungen anzunehmen und mehr über den jeweiligen einladenden Verein und die Menschen, die sich dort ehrenamtlich engagieren, zu erfahren. Ja, was wäre unsere Stadt und was wären unsere Dörfer ohne die vielen fleißigen Ehrenamtlichen! Vereine spielen eine sehr große und wichtige Rolle beim Zusammenhalt unserer Gesellschaft. - An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an all die vielen Freiwilligen unter euch - ihr seid sehr wichtig!!!
Aber nun zurück zu unserer Haupttätigkeit als Stadträtinnen. Nach den Feierlichkeiten geht es direkt mit zwei vollen Tagesordnungen in die September-Ausschusswoche. Während es für Ruth bereits am Montag, 14.09. mit der Verwaltungs- und Bauausschusssitzung los ging, startete ich mit der
Sitzung des Finanz- und Werkausschusses am 15.09.2026
Unter TOP 1 stimmen wir auch immer über die Genehmigung der Sitzungsniederschrift der letzten Ausschusssitzung ab. Bevor wir dies heute taten korrigierte der Bürgermeister Thomas Schmitt zum TOP „Weitere Vorgehensweise zum Walpurgi- und Kirchweihfest“, dass entgegen der ausgeteilten Beschlussvorlage die eingeladenen Weinprinzessinen je einen Essens- und Getränkebon erhalten sowie Feuerwehrleute einen Essens- und zwei Getränkebons.
Unter TOP 2 wurden uns die Jahresrechnungen 2025 und ein jeweils zugehöriger Rechenschaftsbericht zur Erläuterung für die Stadt Uffenheim und der mitverwalteten Stiftungen vorgelegt.
Stadt Uffenheim: Zuführung zur allgemeinen Rücklage 652.531,29 €
Falls du jetzt denkst, hä, ich dachte die Stadt hat kein Geld, warum wird dieser Betrag der Rücklage zugeführt, dann kann sich das daraus ergeben, dass die Mindest- oder Pflichtrücklage (§ 20 KommHV-kameral) erfüllt werden muss, welche mind. 1 % der Ausgaben des durchschnittlichen Verwaltungshaushalts der letzten drei Jahre sein muss.
Bevor ich zu den Stiftungen übergehe auch hier ein kleiner Exkurs zu „Was ist eine Stiftung?“ - Wenn sich eine Person langfristig für einen gemeinnützigen Zweck engagieren möchte, bringt sie ihr Vermögen in eine Stiftung ein und trennt sich damit für immer von diesem Vermögen. Sie bestimmt den Zweck der Stiftung, der fortan festgeschrieben ist und nicht wesentlich geändert werden darf. Die Stiftung legt das ihr übertragene Vermögen sicher und gewinnbringend an. Die erwirtschafteten Überschüsse werden für den gemeinnützigen Zweck ausgegeben. Das gestiftete Vermögen selbst muss als Grundkapital der Stiftung erhalten bleiben (dabei muss auch die Inflation mit berücksichtigt werden, denn eine Stiftung ist für die Ewigkeit gedacht und kann in der Regel nicht aufgelöst werden.)
Hartungshof - Dr. Karl und Ilse-Reinhard-Stiftung Uffenheim von Ilse Reinhard zur Förderung des kulturellen Lebens insbesondere im musikalischen Bereich sowie für die Unterstützung der denkmalpflegerischen Anlagen in Uffenheim: Zuführung zur allgemeinen Rücklage 81.337,13 € (Stand am 31.12.25: 397.211,17 €)
Hospitalstiftung Uffenheim von Gerlach und Margareth von Hohenlohe zur Unterstützung und Pflege von armen, kranken und siechen Leuten, Unterhaltung der Spitalkirche und des Spitalpfarrhauses: Entnahme der allgemeinen Rücklage von 87.790,60 € (Stand am 31.12.25: 288.454,18 €)
J. A. Roth’sche Stiftung Uffenheim von Johann Adam Roth zur Unterstützung von alten arbeitsunfähigen oder arbeitsbeschränkten Bürgern aus Uffenheim, zur Unterstützung von gemeinnützigen Zwecken, insbesondere für die Jugendbildung und Unterstützung von Abkömmlingen der Mutter des Stifters: Zuführung zur allgemeinen Rücklage von 795,62 € (Stand am 31.12.25: 11.386,35 €)
Krauß’sche Stiftung von Karl und Lina Krauß zur Förderung der Bildung und Erziehung durch Unterstützung der beiden Kindergärten in der Stadt Uffenheim sowie zur Förderung der Heimat- und Denkmalpflege und sonstiger dem Gemeinwohl dienender Zwecke in der Stadt Uffenheim: Entnahme der allgemeinen Rücklage von 30.146,99 € (Stand am 31.12.25: 1.247.357,14 €)
Wir empfehlen dem Stadtrat einstimmig die Jahresrechnungen zur Kenntnis zu nehmen und an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten.
TOP 3 war rein informativ. Aus der Gemeindeordnung ergibt sich die Pflicht einer Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen. Daher erhielten wir einen Beteiligungsbericht folgender Unternehmen mit Stand 31.12.2025:
- Erdgas Uffenheim GmbH & Co. KG und Erdgas Uffenheim Verwaltungs GmbH
- ISU – Industrieanlagenvermietung Stadt Uffenheim GmbH
- Stadtwind Uffenheim GmbH & Co. KG und Stadtwind Uffenheim Verwaltungs GmbH
- Wohnungsbau Uffenheim GmbH
- AZU Ärztezentrum Uffenheim GmbH
TOP 4 Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sollten wir über Unterstützungsleistungen für Vereine beraten und im besten Fall eine Grundsatzentscheidung nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz festlegen. Nach einer ersten Diskussion haben wir einstimmig beschlossen das Thema aufgrund seiner Komplexität mit in die Fraktionen zur Beratung und Vorbereitung zu nehmen. Ein wichtiger Punkt ist z.B. erst einmal zu klären, bei welchen Festen ist die Stadt Veranstalter, wo ist sie Mit-Veranstalter und welche Veranstaltungen sind von der Stadt losgelöst. Anschließend soll definiert werden, welche Leistungen in welcher Kategorie erbracht werden müssen bzw. können.
Dabei wird unterschieden zwischen Bauhofleistungen, wie z.B. Arbeits- und Fahrzeugkosten, Stadtwerkeleistungen, Verleih- und Mietgebühren und finanziellen Zuwendungen.
Es sollte eine möglichst klare und faire pauschale Regelung getroffen werden, die zudem die Verwaltungsabläufe vereinfacht. Um dies in den Fraktionen beraten zu können haben wir eine Aufstellung über die aktuellen verschiedenen Kosten erhalten mit Vorschlägen zur Erhöhung der Gebühren. Um den Punkt bestmöglich vorbereiten zu können bat ich zudem um Auskunft, ob die Vereine eine regelmäßige finanzielle Förderung erhalten und / oder ob es Vereine gibt, die von einem Vereinsheim profitieren, das der Stadt gehört bzw. von dieser finanziert wird. Es scheint eine recht heterogene Ausgangsbasis zu sein - um so wichtiger ist es hier eine für alle gleichermaßen faire Grundsatzentscheidung zu finden.
Da noch keine Grundsatzentscheidung festgelegt wird, wird die Entscheidung, ob und wie dem Antrag des Ortsbeirat Wallmersbach auf Unterstützung der Kirchweih mit zwei Buden und einem finanziellen Zuschuss statt gegeben wird, wie bisher üblich, dem Bürgermeister überlassen.
TOP 5 Passend zum vorangegangenen Punkt liegt ein Antrag des Reit- und Fahrvereins Uffenheim e.V. mit der Bitte um Unterstützung des Frühjahrsturniers 2027 vor. Für die Meldung und Planung des Turniers benötigt der Verein spätestens im Oktober eine Rückmeldung, so dass auch hier eine Entscheidung getroffen werden muss bevor wir eine Grundsatzentscheidung haben. Die Vorsitzenden des Vereins haben sich große Mühe gemacht und ein langes Schreiben aufgesetzt, indem sie nicht einfach nur um Unterstützung bitten, sondern auf ihre Vereinsarbeit, ihre Bedeutung für Uffenheim eingehen und erklären warum ihre Turniere für den Verein wichtig sind. Auch erklären sie darin die Hintergründe der nötigen Bewässerung und Pflege des Mehrzweckplatzes sowie welche Leistungen der Verein selbst trägt.
Wir beschlossen einstimmig das Frühjahrsturnier 2027 des Reit- und Fahrvereins in eingeschränkten Umfang zu 2026 zu unterstützen. Die Verkehrsschilder dürfen bei Verfügbarkeit kostenfrei ausgeliehen werden. Die verkehrsrechtliche Anordnung muss der Verein beantragen. Für die zusätzliche Bewässerung des Platzes wird wieder Wasser aus der Kläranlage kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Leistungen des Bauhofes zur Bewässerung und die Buden werden mit einem Nachlass von 50 % in Rechnung gestellt.
Unter TOP 6 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes meldete sich Uwe Strebel. In Welbhausen findet ein Erste Hilfe Kurs, organisiert von den Landfrauen statt., zu dem sich auch Feuerwehrleute angemeldet haben. Es gilt zu klären, wie es generell geregelt ist, ob die Kosten für den Erste Hilfe Kurs für Feuerwehrleute von der Stadt übernommen werden. Von den Anwesenden konnte diese Frage niemand beantworten
Damit waren wir beim Ende des öffentlichen Teils angekommen … weiter geht es für euch nächsten Donnerstag mit der Stadtratssitzung, bei der euch einige der genannten Themen wieder begegnen werden, sowie einige höchst spannende Punkte aus der Verwaltungs- und Bauausschusssitzung:
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69/2025 „Sondergebiet Verbrauchermarkt Würzburger Straße“; 17. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
- Billigung der Entwurfsplanungen
- Durchführung Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Goethestraße
- Vorstellung und Billigung des Planentwurfes
- Durchführung Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Bauleitplanverfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 35/1998 Gewerbegebiet Rudolzhofen, Aufstellungsbeschluss
34. Änderung des Regionalplanes Westmittelfranken, Teilkapitel 6.2.2 Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Verwaltungs- und Bauausschuss ging es zudem um Bauangelegenheiten und Bekanntgaben aus laufender Verwaltung.
Das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde drei Bauanträgen: dem Bauvorhaben eines Neubaus eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Mühlstraße 9 in Uffenheim sowie dem Bauvorhaben eines Neubaus eines Einfamilienhauses mit Carport in der Alte Rothenburger Straße 85 in Welbhausen und dem Bauvorhaben eines Ausbaus des Dachraums über einer bestehenden Garage zu Wohnzwecken mit Zugang über eine neue Treppe in Custenlohr 31.
Weiter stand der Vorbescheid des Bauvorhabens eines Neubaus eines Mehrfamilienwohnhauses mit 9 Wohnseiten, mit Behinderten gerechten und barrierefreien Wohnungen in der Markgrafenstraße in Uffenheim erneut auf der Tagesordnung. Zum ursprünglichen Antrag hatte ich bereits ausführlich berichtet. Jetzt wurde eine Änderung auf ein Gebäude mit flachem Satteldach 25 Grad vorgenommen. Interessanterweise wurde das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nun einstimmig erteilt. Ich bin gespannt welche Details ich zu dieser Diskussion von Ruth erfahren werde.
Weiter wurde einem Bauantrag zur Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage (Änderung der Behälterabdeckungen; Unterfallen der 12. BlmSchV) in Langensteinach 101 einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Dem Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Teileinziehung eines öffentl. Feldweges Fl.Nr. 2035 wegen Verkauf wurde mit 6:1 Stimmen zugestimmt.