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Stadtrat

Grüner Stadtratsblog #10

13.10.26

Es geht rund ...

 

20.10.2026 Stadtrat

13.10.26

Es geht rund ...

 

… seit der letzten Stadtratssitzung war einiges los.

So nahm ich Ende September an der ersten Lenkungsgruppensitzung des Projektfonds teil sowie Anfang Oktober an der Runde der Fraktionsvorsitzenden und Mitte Oktober an der Sitzung des Schulbeirates. Alles sehr interessante Termine!

Ruths Kalender habe ich nicht im Kopf, aber auch sie hatte so manchen Termin und hat zum Beispiel an der Klima-Demokratie-Werkstatt des Landkreises für uns teilgenommen.

Aber nun zur

 

Sitzung des Finanz- und Werkausschusses am 13.10.2026

 

Nach Abhandlung der Geschäftsordnungsregularien starteten wir mit TOP 2, dem aktuellen Sachstand zum Wärmenetz Fernwasserstraße, welches die Stadtwerke planen. Das Wärmenetz wird so geplant, dass die dort in der Nähe ansässigen Schulen und öffentlichen Gebäude angeschlossen werden können aber auch Wohnhäuser, Sportstätten und Gewerbe. Je mehr Anschlüsse sich auf einer Fläche konzentrieren, desto besser. Weitere interessierte Haushalte in diesem Bereich haben noch die Möglichkeit sich anzuschließen!

Herr Stellwag, Geschäftsführer der Stadtwerke Uffenheim, informierte uns über den aktuellen Sachstand. Empfohlen wird eine Variante, bei der die Grundlast mit Hackschnitzel gedeckt wird und für die Spitzenlast zusätzlich ein Biogaskessel betrieben wird. Auf mein Nachfragen wurde erläutert, dass die Hackschnitzel zu 100 % gekauft werden müssen, was regional möglich wäre. Das Biogas würde aus Gollhofen bezogen werden. Bei meiner Recherche im Nachgang fand ich einen Bestätigungsnachweis von der OmniCert Umweltgutachter GmbH, „dass die von der N-ERGIE betriebene Biogasanlage GOLLIPP Bioerdgas GmbH & Co. KG 2025 Biogas ausschließlich aus nachwachsenden Rohstoffen im Sinne des EEG erzeugt hat. Das Biogas wurde in einem mehrstufigen Verfahren vor Ort auf Erdgasqualität veredelt und als Bioerdgas in das öffentliche Gasnetz eingespeist. Dabei wurden die geprüften energierechtlichen und normativen Kriterien vollumfänglich erfüllt." 

In der Sitzung des Stadtrates am 22.10.2026 wird die Firma FC Planung das Wärmenetz Projekt ausführlich vorstellen. Bei Interesse - kommt gerne dazu!

 

Bei TOP 3 ging es um die Anschaffung der Bürger-App Uffenheim. Die eingegangenen Angebote wurden von Frau Olzog mit Unterstützung von Stadtrat Höhn (BLU) bewertet. Beim angewandten Bewertungsverfahren ergab sich, dass zwei Anbieter mit jeweils knapp über 86 % Erfüllungsgrad fast gleichauf lagen: „Heimat-Info (Cosmema)“ und „Hallo Gemeinde“. Ein dritter Anbieter lag nur knapp darunter, und zwar die von mir vorgeschlagene „HEIDI“. Diese musste leider ausscheiden, da sich die Kommunikation mit diesem Anbieter schwierig gestaltete und er wohl kein wirkliches Interesse an einer Zusammenarbeit gezeigt hatte - sehr schade, da dieses Angebot preislich gesehen deutlich günstiger war als die beiden „Gewinner“. Wichtig und gut ist, dass die drei ersten Anbieter auf jeden Fall alle in Deutschland hosten. Ich, und ich glaube wir alle, stimmen mit der Verwaltung überein, dass es sinnvoll wäre App und Homepage vom gleichen Anbieter zu haben. Damit könnten diese gemeinsam gepflegt werden, womit der Mehraufwand möglichst gering gehalten werden könnte. Gleichzeitig könnte unsere Homepage dadurch ein „Upgrade“ erfahren. Von der reinen Baumstruktur könnte man zu einer zeitgemäßeren Variante übergehen, bei der man sich nicht mehr zwingend selbst durch alles durchklicken muss wenn man eine bestimmte Frage hat. Wir beschlossen daher einstimmig, dass sowohl von Cosmema als auch von Hallo Gemeinde jeweils ein Angebot für die gemeinsame Nutzung von App, Homepage und KI-Assistent eingeholt werden soll. 

Die Heimat-Info ist Markführer in Bayern und gehört zur selben Gruppe wie unser aktueller Verlag für das Mitteilungsblatt. 

Zur Gegenfinanzierung ihres Antrages hatte die Bürgerliste vorgeschlagen, dass das Mitteilungsblatt nur noch einmal monatlich erscheinen sollte. Damit könnte eine Einsparung von ca. 4.500,- € erzielt werden. Dies würde die Kosten voraussichtlich zu einem Drittel decken. Die Entscheidung, ob die Ausgabe des Mitteilungsblattes ab 01. Januar 2027 auf einmal je Monat umgestellt werden soll wurde in die Fraktionen verwiesen. 

 

Unter TOP 4 eine Grundsatzentscheidung für Unterstützungsleistungen für Vereine zu finden war ein heikles Unterfangen, das in der Vereinswelt bereits für Diskussionen gesorgt hatte. Auch ich fand dies kein einfaches Thema. Die Vereinslandschaft gestaltet sich so vielfältig, dass eine pauschale Lösung, die von allen als fair angesehen wird, kaum möglich zu sein scheint. Besonders bei den Partnerschaftsvereinen war es unmöglich, diese einer Kategorie zuzuordnen. Sie sind zwar Vereine, aber der Stadt angegliedert und der Bürgermeister ist dort automatisch in der Vorstandschaft. Für die Pflege der Städtepartnerschaften fallen naturgemäß Kosten an, welche sich von anderen Vereinsunterstützungen abheben. Ich glaube daher, wir haben tatsächlich eine sehr gute und faire Lösung gefunden, indem wir einstimmig dem Vorschlag von Herrn Specht und Frau Langmann-Götz (beide CSU) zustimmten, für die Partnerschaftsvereine eine eigene Kategorie zu schaffen. Da es hauptsächlich um Leistungen bei Veranstaltungen ging, war es nämlich ein erster wichtiger Schritt Veranstaltungen in Kategorien einzuteilen. Dabei wurde bedacht, ob es sich um Veranstaltungen für die ganze Stadt handelt, die der Stadt dienen (Stadtfeste) oder um Vereinsfeste.

Kategorie I: Stadt ist Veranstalter (z.B. Walpurgi, Kirchweihen, Weihnachtsmarkt)

Kategorie II: Veranstaltungen der Partnerschaftsvereine

Kategorie III: Stadt ist Mit-Veranstalter (z.B. Handwerkermarkt, Kunst- und Kulturmarkt, Lange Nacht, Rittertage, Blumenschmuckabend, Feuerwehrfeste)

Kategorie IV: Vereine, Kirchengemeinde sind Veranstalter

Kategorie V: Privatleute, Gewerbetreibende (hier muss das Privatisierungsverbot in Art. 61 Abs. 2 GO beachtet werden, dass die Stadt keine Tätigkeiten übernehmen darf, die private Dritte mindestens ebenso gut erledigen können, z.B. der Verleih von Bierzeltgarnituren)

Weiterhin wird unterschieden zwischen:

  • Bauhofleisteungen (Arbeits- und Fahrzeugkosten)
  • Stadtwerkeleistungen
  • Verleih- und Mietgebühren
  • Finanzielle Zuwendungen

Wichtig war dem Bürgermeister Thomas Schmitt darauf hinzuweisen, dass sich aus dieser Kategorieneinteilung keine Ansprüche ergeben. Es ist dadurch bei einer Anfrage das WAS geregelt; über das OB entscheidet wie bisher auch in jeder Situation der Bürgermeister. Auch wurde festgehalten, dass in begründeten Ausnahmefällen der erste Bürgermeister von der Regelung abweichen kann - hierfür benötigt es dann eine schriftliche Begründung, die der Akte hinzugeführt werden kann. Hierbei gelten die Wertgrenzen der Geschäftsordnung. 

Unter dem selben Tagesordnungspunkt stimmten wir auch einstimmig der vorgeschlagenen Erhöhung der Miet- und Verleihgebühren zu. Da Vereine aber nicht zusätzlich belastet werden sollen wurden in den jeweiligen Kategorien Nachlässe für Vereine festgehalten. Wer sich für die Details interessiert kann diese gerne nachfragen.

 

Unter TOP 5 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes gab Thomas Schmitt Antwort auf die in der letzten Sitzung gestellte Frage bzgl. der Übernahme der Kosten des Erste-Hilfe Kurses für aktive Feuerwehrmitglieder: „Für die aktiven Feuerwehrmitglieder wird ihm Rahmen der Grundausbildung ein Erster-Hilfe-Kurs angeboten. Da im Rahmen der Feuerwehrübungen die Auffrischung der Inhalte erfolgt und auch eine regelmäßige Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses nicht vorgeschrieben ist, wurden noch keine Kosten für Schulungen von Erste-Hilfe-Kursen übernommen.“

 

Nun folgte noch ein längerer nichtöffentlicher Sitzungsteil.

 

Wie erwähnt wird das Thema Wärmenetz Fernwasserstraße bei der Stadtratssitzung am 22.10. ausführlich aufgegriffen. Desweiteren stehen Themen aus der   

 

Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses am 12.10.2026

 

auf der Tagesordnung. Darüber hinaus wurden hier unter TOP 3 Bauangelegenheiten über das Genehmigungsfreistellungsverfahren eines Einfamilienhausneubaus mit Garage im Wilhelm-Hoegner-Platz 12 in Uffenheim informiert.

 

Das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde dem Bauvorhaben eines Neubaus eines Zweifamilienwohnhauses mit Carport in Langensteinach 92. Dabei wurden auch den erforderlichen Befreiungen für die Überschreitung der Baugrenze der Pergola sowie der Auffüllung, Aufschüttung des Geländes zugestimmt.

Ebenfalls das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde zwei weiteren Bauanträgen, einmal zum Bauvorhaben, Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle in Lagensteinach 110 sowie dem Bauvorhaben, Anbau eines Wintergartens und einer Überdachung an das bestehende Wohnaus in der Schillerstraße 55 in Uffenheim. Den erforderlichen Befreiungen wurde im selben Zuge ebenfalls zugestimmt.

Dann wurde noch zwei Nutzungsänderungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Und zwar dem Antrag auf Vorbescheid zum Vorhaben, Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes in der Mühlstraße 25a in Uffenheim sowie dem Bauantrag zum Vorhaben, Nutzungsänderung und Umbau Gaststättenbereich zu Wohnungen am Bahnhof 4 in Uffenheim.

Kleine Bemerkung am Rande, allen Vorhaben wurde einstimmig zugestimmt, allerdings mehrmals mit weniger Stimmen wegen Befangenheit einzelner Stadtratsmitglieder.