Stadtrat
Grüner Stadtratsblog #6
20. und 21.07.
Ich lerne und lerne …
20. und 21.07.
Ich lerne und lerne …
… zwei von Ausschussthemen geprägte Wochen liegen hinter mir. Ich habe wieder einiges dazu gelernt. So zum Beispiel, wie das vom Bürgermeister gewünschte Vorgehen ist, wenn eine Fraktion einen Antrag stellen möchte.
Auch lernte ich, wie ich mit einem Antrag einer anderen Fraktion umgehen darf. Denn in der Woche vor der Ausschusswoche flatterte ein Antrag der Bürgerliste ins Haus - oder sollte ich besser schreiben, er kam auf einer Mail gesurft?
Jedenfalls behandelt dieser Antrag ein Thema, das wir in unserem Ortsverband auch auf der To do Liste, aber noch nicht ausgearbeitet haben. Ich wollte mich daher gerne intensiver mit der Thematik beschäftigen.
Nachdem der Antrag überraschenderweise bereits auf der Tagesordnung des Finanz- und Werkausschuss für die kommende Woche erschien, war es nötig sofort zu handeln. Zumindest wusste ich dadurch, dass das Thema im öffentlichen Teil behandelt wird.
Unser Fachmann im Team zu diesem Thema wurde leider nicht mit in den Stadtrat gewählt. Deshalb klärte ich erst einmal ab, ob und in welchem Umfang ich über den Inhalt des Antrags mit ihm sprechen darf. Als erstes fragte ich natürlich meine Fraktionskollegin Ruth - da diese sich aber außer Landes befand wollte ich natürlich auch nicht zu sehr nachhaken.
Deshalb kontaktierte ich zusätzlich GRIBS und bekam eine sehr umfangreiche und detaillierte Rückmeldung. Du fragst dich jetzt vielleicht was ist GRIBS? - Nun ja, klar, erst einmal ist Gribs natürlich das, was ich im Kopf habe :-D Aber in diesem Fall zapfte ich den Gribs anderer Menschen an. GRIBS, das ist gebündeltes Wissen! Es handelt sich dabei um die kommunalpolitische Vereinigung von Bündnis 90/Die Grünen in Bayern. Sie bietet nicht nur wichtige Schulungen für Kommunalpolitikerinnen an, das Kommunalbüro steht uns auch immer mit Rat und Tat zur Seite. - Eine echt tolle Sache! Hast du dir schon mal überlegt für den Stadtrat auf der Grünen Liste zu kandidieren? Scheiterte es aber an der Sorge, nicht über ausreichend Vorwissen zu verfügen? - Dann ist dir diese Sorge hiermit genommen! Ob vor oder nach der Wahl, bei den Grünen wirst du nie alleine gelassen und kannst dich mit wo viel Wissen versorgen lassen wie du möchtest.
Zu guter letzt fragte ich dann noch beim Fraktionsvorsitzenden, der uns anderen Fraktionsvorsitzenden den Antrag geschickt hatte, nach, ob ich den Antrag einem Interessierten vom Fach zeigen darf, um dessen Wissen „anzapfen“ zu können. Parallel klärte ich schon mal mit Tim ab, ob es seine Masterarbeit zeitlich zulässt sich kurzfristig speziell zu diesem Thema zusammen zu setzen. Am Samstag war es dann soweit, und ich bekam Antworten auf meine fachlichen Fragen zum Thema App und auf was alles bei der Auswahl eines Anbieters zu achten ist. Den restlichen Tag nutzte ich weiter dazu mir die Apps verschiedener Städte von verschiedenen Anbietern anzuschauen. Und ja, es gibt da schon Unterschiede …
Aber jetzt der Reihe nach, wie die Themen in den Ausschüssen behandelt wurden. Da meine liebe Stadtratskollegin Ruth auch diesen Monat verhindert war an einer Ausschusssitzung teilzunehmen, nahm ich als ihre Vertreterin teil an der
Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses am 20. Juli 2026
Unter TOP 1 beschlossen wir einstimmig, einen Nachtrag des Bürgermeisters unter TOP 2.5 mit aufzunehmen.
Dann starteten wir mit den Bauangelegenheiten unter TOP 2. Bekanntgaben aus der laufenden Verwaltung gab es keine, somit ging es direkt los mit
TOP 2.2 Stellungnahme zu Bauantrag; Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Bauort: Wallmersbach 106. Abweichend zum geltenden Bebauungsplan Nr. 26/1993 „Wallmersbach“ wurden eine Kniestockhöhe von 1,50 m (statt max. 0,50 m) und die Dachfarbe „Edelschiefer“ (statt rottonig) beantragt. Wir erteilten den erforderlichen Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen einstimmig ohne großer Diskussion.
TOP 2.3 Stellungnahme zu Antrag auf isolierte Befreiung; Bauvorhaben: Errichtung einer E-Ladestation mit Trafo außerhalb der Baugrenze; Bauort: Nürnberger Straße 4-6. Es wurde kurz diskutiert. So brachte Andreas Schober (SPD) den Einwand, dass er den Standort auf den Parkplätzen in unmittelbarer Nähe der Außensitzplätze des angrenzenden Cafés nicht für gut gewählt hält. Ich persönlich befürworte den Standort allerdings, da Cafébesucher weniger Autoabgasen ausgesetzt sein werden wenn daneben nur noch E-Autos während des Ladevorgangs parken dürfen. Insgesamt wurde das Vorhaben aber von allen Fraktionen begrüßt und damit stimmten wir der beantragten Befreiung von der Einhaltung der Baugrenzen zu und erteilten einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 2.4 Stellungnahme zu Antrag auf isolierte Befreiung; Bauvorhaben: Errichtung einer Wärmepumpe außerhalb der Baugrenze; Bauort: Bei der Windmühle 55 b. Die Wärmepumpe soll unmittelbar an der Hauswand in der nordöstlichen Gebäudeecke positioniert werden, da die dies laut Energieberater die wirtschaftlichste Position sei. Auf Nachfrage beim Landratsamt wurde dem Stadtbauamt mitgeteilt, dass Wärmepumpen zur technischen Gebäudeausrüstung gehören und somit nicht abstandsflächenpflichtig sind. Zudem haben die Baunachbarn durch Unterschrift auf der Bauzeichnung Nordansicht ihre Zustimmung erteilt. Aus diesen Gründen musste darüber nicht groß diskutiert werden, so dass wir der beantragten Befreiung von der Einhaltung der Baugrenze einstimmig zustimmten und das gemeindliche Einvernehmen erteilten.
TOP 2.5 Stellungnahme zu Bauantrag; Bauvorhaben: Neubau rollstuhlgerechtes Einfamilienwohnhaus mit Carport; Bauort: Langensteinach 88 im Wohnbaugebiet. Auf den ersten Blick ein Antrag für eine „ganz normale Baumaßnahme“. Doch der Teufel liegt im Detail. Es gilt der Bebauungsplan Nr. 59/2021 „Am Hohlacher Weg II“. In diesem heißt es […] Die natürliche Geländekante (vor der Erschließung) ist zu erhalten. Abgrabungen und Aufschüttungen an den Grundstücksgrenzen sind nicht zulässig. […] Allerdings sind bei den Erschließungsarbeiten die Kanaldeckel auf einer Höhe platziert wurden, die dies unmöglich machen. Deshalb wurde eine Aufschüttung um ca. 0,6 m an der südlichen Grundstücksgrenze innerhalb des Grundstücks beantragt.
Zudem wurde ein Stauraum von 5,00 m zwischen dem geplanten Carport und der Straße beantragt. Laut Bauplan ist ein Stauraum von mindestens 6,0 m frei zu halten. Damit soll erreicht werden, dass Autos beim Warten auf die Öffnung des Garagentores nicht im öffentlichen Verkehrsraum, sondern auf dem Privatgrundstück stehen. Da es sich um ein Carport statt einer Garage handelt, besteht dieses Problem nicht.
Wir haben somit beiden erforderlichen Befreiungen einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. (Anmerkung: Daniela Rupsch hatte sich bei der Diskussion und Abstimmung aufgrund Befangenheit enthalten)
TOP 3 Bestellung von Referenten führte zu einer für mich unerwarteten Diskussion. „Die Referenten sollten aus eigenem Antrieb ein im Idealfall auf sie zugeschnittenes Referat besetzen. Aus diesem Grund wurde um eine konkrete „Bewerbung“ mit entsprechender Ausarbeitung / Begründung gebeten.“ Es soll sich dabei um ein Pilotprojekt handeln. Nach 12 oder 24 Monaten Ich habe dieses Vorhaben sehr positiv aufgefasst und mich bis zur vorgegebenen Frist schriftlich um ein Referat beworben:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Lieber Thomas,
als Fraktionschefin der Grünen begrüße ich im Namen meiner Fraktion die Idee Referate zur Stadtentwicklung einzurichten sehr.
Zu meinen Hauptanliegen als Stadträtin zählen die Sicherheit und Gesundheit unserer Bevölkerung.
Mir ist wichtig, unsere Stadt mit ihren Ortsteilen so zu gestalten und weiter zu entwickeln, dass die Bürgerinnen und Bürger hier ein gutes und selbstbestimmtes Leben führen können. So ist es zum Beispiel im Hinblick auf Extremwetterereignisse nötig Vorkehrungen zu schaffen, um die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger langfristig zu erhalten.
Ein gesundes Stadtklima, saubere Luft und intakte Naturräume sind essenziell für die physische und psychische Gesundheit aller Bewohnerinnen und Bewohner.
Mein Ziel ist es, gemeinsam mit der Bevölkerung, Stück für Stück, eine gesunde Stadt zu schaffen, in der es uns allen, trotz des Klimawandels, weiterhin gut gehen wird. Daran möchte ich sehr gerne arbeiten.
Im ersten Schritt möchte ich gemeinsam mit den Verantwortlichen in unserer Stadt, mit ansässigen Unternehmen und mit der Bevölkerung erörtern, welche Maßnahmen in welcher Dringlichkeit nötig sind. Im zweiten Schritt wird es dann darum gehen, wie diese zwar möglichst kostengünstig aber qualitativ hochwertig, nachhaltig und sozial gerecht umgesetzt werden können.
Für mich sind Umwelt- und Naturschutz untrennbar mit der Sicherheit und Gesundheit unserer Bevölkerung verbunden.
Deshalb bewerbe ich mich als Referentin für Umwelt- und Naturschutz.
Vielen Dank.
Mit besten Grüßen,
Yvonne Hirsch
Leider wird das Thema Referenten zu bestellen nicht von allen Fraktionen als so einfach umsetzbar angesehen und wollen die Sache - in meinen Augen - unnötig verkomplizieren. Deshalb wurde nach einer ausführlichen Diskussion das Thema einstimmig in die Fraktionen gegeben. Im Stadtrat soll über den Antrag der CSU zur Gründung einer Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung des Themas „Referate“ abgestimmt werden bevor Referate vergeben werden.
TOP 4 Dorferneuerung Custenlohr-Vorderpfeinach-Hinterpfeinach
Hier ging es um zwei Punkte. Einmal um die Weiterbeauftragung von Leistungsphase 4.
Zur bereits gebilligten Planung würden lt. neusten Informationen rund 75.000,- € brutto Baunebenkosten anfallen. Die vollständigen allgemeinen Baukosten liegen noch nicht vor. Das Ingenieurbüro hatte bisher einen Aufwand von 2.534,- € für die Inspektion des Kanals.
Für die Leistungsphase 4 liegt ein Angebot des Ingenieurbüros B-A-U über ca. 2.500,- € vor. Für das Wasserrecht des Schmutzwassers hat es einen Arbeitswand von ca. 1.100,- € kalkuliert. Die Beauftragung erteilten wir einstimmig.
Zum zweiten ging es um eine Grundsatzentscheidung zur Entwässerung von Flächen im Außenbereich. Grundsätzlich ist die Dorferneuerung für innerorts und für außen ist die Flurbereinigung zuständig. Das heißt, dass bei der innerörtlichen Kanalplanung nur das Wasser berücksichtigt wird, das auch innerorts anfällt. Für das Wasser, das außerorts anfällt und ggfs. ins Dorf fließen könnte, sind die jeweiligen Grundstückseigentümer in der Pflicht dafür zu sorgen, dass das Wasser, das auf ihr Grundstück fällt, nicht auf andere Grundstücke fließt. So soll es auch (weiterhin) gehandhabt werden. Da es sich um eine Grundsatzentscheidung handelt, die in allen vergleichbaren Fällen Anwendung finden soll, soll darüber im Stadtrat entschieden werden.
TOP 5 Digitale Alarmierung - Neubau der Sirene im Ortsteil Kleinharbach
Im März 2022 beschloss der damalige Stadtrat im Zuge der Umrüstung auf digitale Alarmierung auch für den Ortsteil Kleinharbach eine Sirene einzurichten obwohl es dort bisher keine gab. Das Vorhaben gestaltet sich nun aber leider teurer als ursprünglich gedacht. Es gibt nun vier mögliche Varianten.
Die Sirene könnte wie geplant auf das Dach der privaten Scheune auf Anwesen Kleinharbach 2 errichtet werden mit allen zusätzlichen Kosten für die nötige Ertüchtigung der Scheune. Die Gesamtkosten lägen bei 20.000,- bis 22.000,- €. Hinzu kämen regelmäßige Kosten für eine verpflichtende jährliche Prüfung der Aluleitern. Alternativ könnte auf dem städtischen Nachbargrundstück die Sirene mit einer Mastanlage errichtet werden. Die Gesamtkosten inkl. Tiefbauarbeiten und Stromzugang kämen bei dieser Variante auf 20.500,- bis 21.000,- €.
Aufgrund der Gesamtsituation und der Tatsache, dass in anderen Regionen Sirenen abgebaut werden, stellt sich die Frage, ob vielleicht doch keine Sirene in Kleinharbach installiert werden sollte oder diese zumindest verschoben wird bis es mit der Haushaltslage vertretbar ist. Dieser Punkt führte zu einer größeren Diskussion, bei der keine Einigung erzielt werden konnte. Das Thema haben wir einstimmig in die Fraktionen verwiesen.
Da es keine weiteren Bekanntgaben, Anfragen oder Verschiedenes gab war die öffentliche Sitzung damit beendet.
Weiter ging es am nächsten Tag mit der
Sitzung des Finanz- und Werkaussschusses am 21. Juli 2026
Nach den Geschäftsordnungsregularien wurde unter TOP 2 der Antrag der Bürgerliste zur Anschaffung einer Stadt Uffenheim App diskutiert. Dabei haben sich drei wichtige Aspekte herauskristallisiert.
Den ersten Aspekt nannte die Verwaltung. Es ist wichtig, dass die App mit der aktuellen Homepage synchronisiert bzw. gemeinsam gespeist werden kann und einen möglichst geringen Mehraufwand für Umstellung und Pflege nach sich zieht.
Zweitens sollte in der aktuellen Situation eine solche Anschaffung nur getätigt werden, wenn die Kosten dafür durch Einsparungen gedeckt werden, welche durch den Einsatz dieser App erzielt werden können. Dem Antrag lag hierzu bereits ein Vorschlag bei. So wurde ausgeführt, dass durch die Nutzung der App das Mitteilungsblatt von 14-tägig auf monatlich umgestellt werden könnte.
In diesem Zusammenhang führte der Bürgermeister aus, dass die Kosten für das Mitteilungsblatt bereits 2025 durch Umstellung des Druckverfahrens deutlich reduziert werden konnten und die Verwaltung dran ist weitere Einsparungen auszuarbeiten.
Dann wurde noch der Aspekt Zeit genannt - es ist wichtig, dass hier nichts überstürzt wird, da die Anschaffung einer solchen App eine einmalige Sache und damit gut durchdacht sein sollte.
Wir stimmten einstimmig zu die Verwaltung zu beauftragen Angebote einzuholen. Und zwar neben den von der Bürgerliste vorgeschlagenen Anbietern beim Anbieter der vorhandenen Stadt Homepage sowie bei HEIDI - Heimat digital (https://heidi-app.de/)
Letztere wurde von mir vorgeschlagen. Zum einen habe ich von HEIDI entwickelte positive Beispiele gesehen wie z.B. die Apps der Städte Kiel und Rottenburg.
Zum anderen handelt es sich um eine Open-Source-Variante.
Falls du dich mit dieser Thematik noch nicht näher beschäftigt hast, will ich kurz die Vorteile einer Open-Source-Variante ausführen:
Sie bietet zum einen Kommunen den entscheidenden Vorteil der digitalen Souveränität. Anstatt sich in eine langfristige Abhängigkeit von proprietären Software und einzelnen kommerziellen Anbietern zu begeben (Vendor Lick-in), behält die Stadt die volle Kontrolle über den Quellcode und die technische Entwicklung. Dies ermöglicht eine flexible Anpassung der App an lokale Bedürfnisse.
Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Transparenz und der Datenschutz. Da der Code offenliegt, kann er von unabhängigen Experten auf Sicherheit und Datenschutz geprüft werden. Die Datenhoheit bleibt vollständig bei der Kommune oder wird in kontrollierter, öffentlich geführten Infrastrukturen verwaltet.
Zudem fördert Open Source die interkommunale Zusammenarbeit und steigert die Effizienz. Denn Entwicklungen, die in einer Stadt vorgenommen werden, können direkt anderen Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Dieser kollaborative Ansatz verhindert, dass jede Kommune selbst das „Rad neu erfinden“ muss. Dies senkt langfristig die Entwicklungskosten und schafft eine gemeinsame digitale Infrastruktur im Sinne des Gemeinwohl.
Und zu guter letzt ist dies eine Open-Source-Variante, die unter Umständen sogar förderfähig ist - dies wäre in Anbetracht der aktuellen finanziellen Situation in meinen Augen ein nicht zu vernachlässigender Aspekt.
Ich will aber auch nicht verheimlichen, dass je nach Serviceangebot evtl. ein höherer Bedarf an eigenem Know-how nötig wäre. Doch jetzt müssen erst einmal die Angebote eingeholt und Details geklärt werden um dann Vergleiche führen zu können.
So, das war es dann auch schon mit dem öffentlichen Teil - unter Verschiedenes wurde noch kurz erwähnt, dass das Kinderferienprogramm fertig und online einzusehen ist. Es soll verstärkt beworben werden um möglichst viele Kinder bzw. deren Eltern zu erreichen.