Leiharbeit: Bundesregierung und Jobcenter müssen mit gutem Beispiel voran gehen
3. Februar 2011
Zur Verdopplung der Zahl der Leiharbeitskräfte in der Bundesregierung und zum Einsatz in Jobcentern erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:
Der Missbrauch in der Leiharbeit ist bekannt und auch die Mehrheit der Bevölkerung empfindet Leiharbeit als ungerecht. Die Bundesregierung aber hat kein Interesse, die negativen Folgen der Leiharbeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt einzudämmen. Im Gegenteil: Sie, insbesondere das Bundesministerium der Verteidigung, fördert die Leiharbeit, ersetzt reguläre Beschäftigungsverhältnisse und betreibt Lohndumping. Das ist unverantwortlich. Die Bundesregierung muss die Rechte der Beschäftigten schützen, eine Zweiklassengesellschaft auf dem Arbeitsmarkt verhindern und vor allem ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Gestern musste die Bundesregierung auf unsere Nachfrage eingestehen, dass selbst in den Jobcentern von den Kommunen Leiharbeitskräfte beschäftigt werden. Noch ist die Zahl von 258 Leiharbeitskräften nicht groß, dennoch muss diese Praxis umgehend gestoppt werden. Die Jobcenter haben die Aufgabe, Menschen in sichere Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln - es gibt keinen Grund, bei der eigenen Personalbesetzung von diesem Grundsatz abzuweichen. Wir bleiben dabei, dass die Leiharbeit nicht die Regel werden darf. Deshalb fordern wir die Bundesregierung und die Kommunen auf, auf den Einsatz von Leiharbeit zu verzichten. Die Bundesregierung muss eine schleichende Ersetzung der Stammbelegschaften durch Leiharbeitskräfte verhindern und im eigenen Haus damit anfangen. Seit Jahren fordern wir, dass endlich das Prinzip "gleiches Geld für gleiche Arbeit" gesetzlich verankert wird und bedingungslos zur Anwendung kommt. Nichts ist bisher passiert. Ministerin von der Leyen schaut einfach weg und fördert damit den Niedriglohnbereich und die Unsicherheit von vielen Beschäftigten.
Darlehen bei den Jobcentern: Bundesagentur für Arbeit ist die neue „Bad Bank“ für Arme

1. Februar 2011
Zur steigenden Zahl der Darlehen der Bundesagentur für Arbeit erklärt Markus Kurth, Sprecher für Sozialpolitik:
200.000 neue Darlehen in 2010 zeigen, dass der monatliche Regelsatz zu niedrig ist. Hilfeempfänger benötigen jeden Cent zur Sicherung des Lebensunterhalts. Um sich größere einmalige Anschaffungen wie den Kühlschrank, die Waschmaschine oder den Herd leisten zu können, müssen Hilfeempfänger massenhaft Schulden bei den Jobcentern machen. Mit hunderttausenden Darlehen im Bestand wird die Bundesagentur für Arbeit nunmehr zur "Bad Bank" für Arme. Auch der von der Regierung vorgesehene Regelsatz von 364 Euro wird nicht ausreichen, um am Ende des Monats Geld zur Seite zu legen. Der Regelsatz muss so bestimmt werden, dass eben solche Ansparungen möglich sind. Das geht aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hervor. Danach müssen die Regelleistungen in ihrer Gesamtheit so gestaltet sein, dass Ausgleichsspielräume zwischen einzelnen Verbrauchspositionen bestehen. Ein Mehrbedarf in einem Bereich muss durch Minderausgaben in einem anderen Bereich ausgeglichen werden können. Die Bundesregierung ist aufgefordert, zur Realisierung des "internen Ausgleichs" alle Verbrauchspositionen, wie etwa auch Verkehrsausgaben, realistisch zu berechnen und Ausgleichsspielräume zu schaffen. Zusätzlich sollte zumindest die "weiße Ware" (Kühlschränke, Waschmaschine, usw.) aus dem Regelsatz heraus und als einmalige Leistung ausgeben werden.
Deutschland-Stipendien: Großspurig beworben – klein geraten

1. Februar 2011
Zur Auftaktveranstaltung von Bundesbildungsministerin Schavan zum "Deutschland-Stipendium" erklärt Kai Gehring, Sprecher für Hochschulpolitik:
Dem Studierenden-Boom steht eine Stipendien-Flaute gegenüber. Die ersten Akquisezahlen zeigen, dass wir von der vollmundig ausgerufenen neuen Stipendienkultur Lichtjahre entfernt sind. Schavans Deutschland-Stipendien finden kaum finanzielle Unterstützer und entpuppen sich als Ladenhüter: Großspurig beworben aber zu klein geraten. Die enttäuschenden ersten Zwischenzahlen sind die vorhersehbare Quittung für ein handwerklich schlecht gemachtes Gesetz. Förderzeiten von maximal zwei Semestern und der Verlust des Stipendiums beim Hochschulwechsel widersprechen den Erfordernissen des Studienalltags. Mit solchen realitätsfernen Vorgaben verschreckt die Bildungsministerin nicht nur Studierende und die Hochschulen, sondern auch die Wirtschaft als potenzielle Stipendiengeber. Anstatt stur an diesem erfolglosen Elite-Förderprogramm festzuhalten, brauchen wir eine Stärkung der staatlichen Studienfinanzierung. Das BAföG ist und bleibt die wichtigste Säule zur Studienfinanzierung und sorgt zielgenau für mehr Bildungsgerechtigkeit. Wer hier auch noch Leistungsanreize beim BAföG abschafft, weil angeblich zu viel Bürokratie dahinter steckt, führt das Prinzip "Bildung muss sich lohnen" ad absurdum. Es ist ein Fehler, den besten Studierenden eines Jahrgangs keinen Nachlass mehr bei der Rückzahlung des Darlehens zu gewähren.
Kein großer Wurf – Versäumnisse und diskriminierende Bestimmungen bei Hartz IV bleiben
Zur geplanten Novellierung der Hartz IV-Gesetze durch die Bundesregierung erklärt Markus Kurth, Sprecher für Sozialpolitik:
Der Bundesarbeitsministerin gelingt mit dem von ihr vorgelegten Entwurf zur Änderung der Hartz IV-Gesetzgebung nicht der große Wurf. Eine Finanzierung für die notwendigen Anpassungen der Hartz IV-Sätze hat die Bundesregierung nicht vorgelegt. Die Regelungen zur Sanktion von Arbeitslosen werden verstärkt. Die Angemessenheit der Mietkosten wird in Zukunft häufig die städtische Kämmerei definieren, weil die Erhebung ortsüblicher Mieten reichlich Gelegenheit für Tricks bietet. Es fragt sich, ob Kindern und Jugendlichen im Grundsicherungsbezug im Januar wirklich der Weg zu Sport, Musik, Nachhilfe und anderen Freizeitangeboten offen steht. Dafür müsste die Förderung von Kindern und Jugendlichen durch einen konkreten Geldbetrag abgesichert sein.






